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NIE-Nummer in Spanien: was sie ist und wie man sie bekommt

NIE-Nummer in Spanien: was sie ist und wie man sie bekommt

Ob Wohnungskauf, Bankkonto, Stromvertrag oder Arbeitsstelle – in Spanien fällt schnell die Frage: „¿Tiene NIE?“ Die NIE ist Ihre Identifikationsnummer als Ausländer, und ohne sie geht bei Behörden, Notar und Bank praktisch nichts. Der Antrag ist nicht kompliziert, aber Termine sind teils knapp. Wer früh beginnt, spart sich Stress.

Dies sind allgemeine Informationen. Voraussetzungen und Gebühren werden angepasst, und jede Behörde hat ihre eigene Praxis. Bei Unsicherheit hilft ein Anwalt (abogado) oder eine Gestoría.

Was ist die NIE?

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist eine persönliche Nummer, die die spanische Nationalpolizei vergibt. Sie besteht aus einem Buchstaben, sieben Ziffern und einem Prüfbuchstaben (z. B. X1234567L oder Y…). Die Nummer gilt lebenslang – auch bei neuem Pass oder späterem Umzug nach Spanien. Gleichzeitig dient sie als Steuernummer beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria).

Sie brauchen die NIE unter anderem für:

NIE, TIE und EU-Registrierungsbescheinigung

Diese drei Dokumente werden häufig verwechselt:

DokumentFür wenWas es belegt
NIE-Bescheinigungalle Ausländer, auch Nichtresidentennur die Vergabe der Nummer – kein Aufenthaltsrecht
Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger (oft „Residencia“ genannt)EU-/EWR-/Schweizer Bürger, die länger als 3 Monate in Spanien lebenEintragung als Resident; enthält die NIE
TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero)Nicht-EU-Bürger mit AufenthaltstitelKarte mit Foto und Fingerabdruck; enthält die NIE

Wer eine Ferienwohnung kauft und weiter in Deutschland oder Österreich lebt, braucht nur die NIE-Bescheinigung. Wer – etwa als Rentner – dauerhaft nach Spanien zieht, beantragt die Registrierungsbescheinigung; darin steht die NIE bzw. wird eine vorhandene übernommen. Für die Eintragung verlangt Spanien in der Regel den Nachweis ausreichender Einkünfte (z. B. Rente) und einer Krankenversicherung – mehr dazu in unserem Ratgeber zum Leben an der Costa Blanca. Schweizer Bürger werden dabei wie EU-Bürger behandelt; die TIE betrifft sie nicht.

So beantragen Sie die NIE in Spanien

1. Termin vereinbaren (cita previa)

Der Antrag wird persönlich gestellt – bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder einer Dienststelle der Policía Nacional, die Ausländerdokumente bearbeitet, in der Provinz, in der Sie sich aufhalten: Alicante für die Costa Blanca, Murcia für die Region Murcia. Termine bucht man online über das staatliche System „cita previa extranjería“: Provinz, polizeiliches Verfahren zur NIE-Vergabe und freien Termin wählen. In beliebten Küstenorten sind Termine schnell weg; schauen Sie früh morgens und mehrmals pro Woche nach.

2. Formular EX-15 ausfüllen

Das Formular EX-15 („Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y certificados“) steht auf der Website der spanischen Verwaltung zum Download. Es wird auf Spanisch ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben; meist werden Original und Kopie verlangt. Darin geben Sie den Grund an, etwa den Immobilienkauf.

3. Gebühr zahlen – Modelo 790, Código 012

Die Gebühr wird mit dem Modelo 790, Código 012 bezahlt, das Sie auf der Website der Polizei erstellen. Wählen Sie die Option zur NIE-Vergabe, drucken Sie das Formular aus und zahlen Sie bei einer spanischen Bank (Schalter, Automat oder Online-Banking, sofern möglich). Der Betrag ist gering – grob 10–13 € –, wird aber angepasst; maßgeblich ist der Betrag auf dem Formular.

4. Unterlagen zusammenstellen

Üblicherweise mitzubringen:

Manche Stellen wollen zusätzliche Kopien oder ein Passfoto – nehmen Sie beides vorsorglich mit.

5. Bescheinigung abholen

Oft erhalten Sie die Bescheinigung sofort oder nach wenigen Tagen: ein DIN-A4-Blatt mit Ihren Daten und der Nummer. Bewahren Sie das Original sicher auf und machen Sie Kopien. Auf dem Papier kann eine begrenzte Gültigkeit vermerkt sein, die Nummer selbst bleibt aber dauerhaft Ihnen zugeordnet.

NIE über das spanische Konsulat

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt und vor dem Kauf nicht anreist, kann die NIE beim zuständigen spanischen Generalkonsulat beantragen. Das Konsulat leitet den Antrag nach Spanien weiter; die Nummer kommt meist nach einigen Wochen. Termine, Zahlungsweg und Unterlagen legt jedes Konsulat selbst fest – vorher die Website prüfen. Ideal, wenn Sie die NIE schon vor den ersten Besichtigungen haben möchten.

NIE über einen Bevollmächtigten

Persönliches Erscheinen ist nicht zwingend. Ein Anwalt, Gestor oder eine Vertrauensperson kann den Antrag mit einer notariellen Vollmacht (poder notarial) stellen. Eine in Deutschland erstellte Vollmacht benötigt in der Regel eine Apostille und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische. Die Praxis bei Anträgen durch Vertreter unterscheidet sich je nach Behörde – es hilft, wenn der Vertreter die örtliche Stelle kennt.

Beim Immobilienkauf ist das besonders praktisch: Eine ausreichend weit gefasste Vollmacht kann NIE, Kontoeröffnung und Unterzeichnung der Kaufurkunde abdecken.

Nicht-EU-Bürger

Auch Nicht-EU-Bürger erhalten als Nichtresidenten eine NIE, etwa für einen Immobilienkauf; das Verfahren mit EX-15 ist ähnlich. Die NIE begründet aber kein Aufenthaltsrecht. Längere Aufenthalte setzen ein Visum oder eine Genehmigung voraus, danach wird eine TIE ausgestellt. Das sogenannte „Golden Visa“ für Immobilieninvestitionen hat Spanien 2025 abgeschafft.

Typische Stolpersteine

Wie geht es weiter?

Mit der NIE können Sie ein Konto eröffnen, den Arras-Vertrag unterschreiben und den Notartermin vorbereiten. Den gesamten Ablauf beschreibt unser Ratgeber „Immobilie in Spanien kaufen: Schritt für Schritt“, die Steuern und Gebühren der Ratgeber zu den Kaufnebenkosten.

Hilfe bei der NIE von CasaAqui Costa

Wir unterstützen unsere Kunden bei der NIE: Terminbuchung, Formulare und Gebühr, Übersetzungen und bei Bedarf Begleitung zur Behörde. Immobilien an der Costa Blanca und in der Region Murcia finden Sie auf https://casaaqui.eu. Schreiben Sie uns per WhatsApp: +34 652 899 274.

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